Zuerst auf den Indexstand sehen
Die Jahresrate setzt den aktuellen Preisindex zum Stand zwölf Monate zuvor ins Verhältnis. Ein vereinfachtes Beispiel: Im ersten Jahr steigt der Index von 100 im April auf 105 im Mai. Im Folgejahr liegt er in beiden Monaten bei 110. Die Jahresrate sinkt damit zwischen den Meldungen von 10,0 auf rund 4,8 Prozent, obwohl im jüngsten Monat nichts billiger geworden ist. Allein der höhere Vorjahreswert senkt die gemessene Veränderung.
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Der harmonisierte Verbraucherpreisindex gewichtet Gütergruppen nach Ausgabenanteilen und verkettet die Jahresabschnitte. Selbst ein kräftiger Preisauftrieb in einer kleinen Kategorie muss das Gesamtergebnis nicht bestimmen. Macht eine Warengruppe im vereinfachten Korb zehn Prozent aus und verteuert sie sich seit der Verkettungsperiode um fünf Prozent, ergibt sich bei sonst unveränderten Preisen näherungsweise ein halber Prozentpunkt. Die veröffentlichte Jahresrate lässt sich dagegen nicht exakt aufteilen, indem man lediglich das aktuelle Gewicht mit der jeweiligen Jahresveränderung multipliziert.
Von Preisen zur Branche
Für einen Lebensmittelhändler sind andere Ausgaben der Kundschaft entscheidend als für einen Anbieter langlebiger Konsumgüter. Deshalb zunächst Teilindex und Gewicht prüfen, danach Absatzmenge und Sortiment untersuchen. Aus dem Preisindex allein folgen weder die Handelsspanne noch individuelle Rabatte oder die Ausgaben eines bestimmten Haushalts. Bei Ländervergleichen müssen Referenzmonat und Indexdefinition übereinstimmen; sonst lässt sich die Differenz nicht sinnvoll einer Gütergruppe zuschreiben.
Für die Praxis
Neben die Jahresrate gehören der aktuelle Indexstand, der Vergleichswert vor zwölf Monaten und das Gewicht der untersuchten Gütergruppe.