Einen Verkaufsjahrgang bilden
Im Beispiel werden hundert Artikel zu je 100 Euro verschickt und sofort bezahlt. Auf dem Konto gehen 10.000 Euro ein. Werden zehn vollständige Erstattungen erwartet, beträgt der Umsatz im vereinfachten Beispiel nach IFRS 15 hingegen 9.000 Euro; die Rückerstattungsverbindlichkeit beträgt 1.000 Euro. Steuern und andere Anpassungen bleiben außer Betracht. Der volle Zahlungseingang ist deshalb kein geeigneter Maßstab für dauerhaft verfügbare Mittel. Ein Teil des Geldes wird voraussichtlich an die Käufer zurückfließen.
Den Rücknahmewert schätzen
Hat ein Artikel ursprünglich 60 Euro gekostet und kostet seine Rückholung fünf Euro, ergibt sich bei zehn erwarteten Rückgaben und unverändertem Verkaufswert ein separater Vermögenswert von 550 Euro. Er kann eine Erstattung von 1.000 Euro nicht finanzieren: Die Kundschaft erhält Geld, während die Ware geprüft und erneut verkauft werden muss. Beschädigte oder nur noch mit Abschlag verkäufliche Artikel sind bei der Schätzung gesondert zu berücksichtigen.
Den Kalender einbeziehen
Ein starkes Weihnachtsgeschäft verlagert Einzahlungen in den Dezember und Erstattungen in den Januar. Sinnvoll sind Gruppen nach Versandmonat, Rückgabefrist und Sortiment. Eine steigende Retourenquote ist von einer bloß längeren Bearbeitungszeit zu unterscheiden. Auch Bestandsreichweiten können verzerrt sein, solange Waren von Kunden zurück zum Lager unterwegs sind. Ein einzelner Bilanzstichtag beweist daher wenig; Aufschluss geben die folgenden Wochen mit tatsächlich gezahlten Erstattungen und erzielten Wiederverkaufserlösen.
Für die Praxis
Für denselben Versandjahrgang Zahlungseingang, erwartete Erstattungen und wieder verkäufliche Stückzahlen abstimmen. Der Rücknahmewert ist kein Zahlungsmittel.