Wenn der Kunde die Leistung vorfinanziert
Ein zwölfmonatiger Service kostet im Beispiel 120.000 Euro und wird zu Beginn vollständig bezahlt. Die einzige Leistungsverpflichtung wird gleichmäßig über das Jahr erfüllt. Nach drei Monaten sind 30.000 Euro Umsatz erfasst, aber bereits 120.000 Euro eingegangen. Neun Monate Leistung stehen noch aus. Die übrigen 90.000 Euro bilden in diesem vereinfachten Fall eine Vertragsverbindlichkeit. Sie sind kein frei ausschüttbarer Überschuss: Für die ausstehende Leistung fallen weiterhin Kosten an; mögliche Erstattungsrechte sind ebenfalls zu beachten.
Wenn der Auftragnehmer vorleistet
Ein Anlagenbauer erfüllt einen Auftrag über ebenfalls 120.000 Euro, der die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfüllt. Angenommen, der Fortschritt von 25 Prozent bildet die erbrachte Leistung sachgerecht ab. Darf die nächste Rechnung erst nach einem späteren Meilenstein gestellt werden, stehen 30.000 Euro Umsatz zunächst ohne Zahlungseingang zu Buche. Hängt der Zahlungsanspruch noch von mehr als dem bloßen Zeitablauf ab, entsteht ein Vertragsvermögenswert und keine Forderung aus Lieferung und Leistung. Bei zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung sähe der Ergebnisverlauf anders aus.
Verlängerung und Abnahme beobachten
Vorauszahlungen können einem wachsenden Abonnementanbieter Liquidität zuführen. Verzögern sich Verlängerungen, versiegt dieser Zufluss mitunter vor einem sichtbaren Umsatzrückgang. Im Projektgeschäft bindet eine verschobene technische Abnahme Kapital, auch wenn der Auftraggeber zahlungsfähig bleibt. Die Entwicklung von Vertragsbeständen, die nächsten Abnahmetermine und die tatsächlichen Zahlungseingänge nach dem Stichtag helfen, Verzögerungen von echten Nachfrage- oder Bonitätsproblemen zu unterscheiden.
Für die Praxis
Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Zahlung auf drei getrennten Zeilen eines Zeitplans eintragen. Erst dann die Liquidität beider Geschäftsmodelle vergleichen.