Bei den zahlungswirksamen Investitionen beginnen
Ein fiktives Unternehmen erzielt 80 Millionen Euro operativen Cashflow und zahlt 35 Millionen für Maschinen und aktivierte Software. Eine bewusst einfache Definition des freien Cashflows ergibt 45 Millionen Euro. Vor einem Vergleich muss feststehen, was abgezogen wurde. Unternehmenskäufe, Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten und der Erlös aus dem Verkauf einer alten Fabrik sind andere Posten. Auch der Kauf von Technologie und die Aktivierung eigener Entwicklungsarbeit können wirtschaftlich verwandte Ausgaben in unterschiedlichen Kategorien erscheinen lassen.
Ein besonders gutes Zahlungsjahr untersuchen
Zahlen Kunden Rechnungen über 15 Millionen Euro früher als üblich, enthält der operative Cashflow einen zeitlichen Vorteil. Ohne diesen Vorteil verbleiben unter sonst gleichen Bedingungen 30 Millionen Euro nach Investitionen. Nicht jede Veränderung sollte pauschal geglättet werden: Kürzere Zahlungsziele können einmalig Kapital freisetzen und den künftigen Finanzierungsbedarf dauerhaft senken. Der einmalige Zufluss wiederholt sich dadurch allerdings nicht jedes Jahr. Ein Blick auf die Entwicklung der Forderungen nach dem Stichtag hilft bei der Abgrenzung.
Zahlungsstrom und Bewertungsobjekt abstimmen
Zur Bewertung des Gesamtunternehmens gehören die vor dem Schuldendienst verfügbaren Zahlungen an Eigen- und Fremdkapitalgeber. Wer vom ausgewiesenen operativen Cashflow ausgeht, muss prüfen, ob darin bereits gezahlte Zinsen enthalten sind. Der Diskontierungssatz muss zum gewählten Zahlungsstrom passen. Mehrjährige Investitionsausgaben, Anlagenalter und Wartungsintervalle geben zudem Aufschluss darüber, ob dauerhaft genug reinvestiert wird. Ein aufgeschobener Maschinentausch kann ein einzelnes Geschäftsjahr ungewöhnlich liquide aussehen lassen.
Für die Praxis
Den Weg vom ausgewiesenen zum verwendeten Cashflow offenlegen: Investitionsabzüge, zeitliche Sondereffekte und bereits enthaltene Finanzierungskosten einzeln benennen.